Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen. Der Geltung von etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; unsere Erbringung der vertraglichen Leistung beinhaltet nicht deren Anerkennung. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Vergütung
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen od. 10 Tage -2% Skonto ab Lieferung zu bezahlen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft. Auch die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Der Kunde hat während des Verzugs bzw. Rückstandes die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinsatz zu verzinsen.

 

§ 4 Gefahrübergang /Lieferung
Übergabeort der Kaufgegenstände ist ausschließlich Lochhammerstr. 29, 81252 München, sofern nicht anderes vereinbart ist. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Geschäft von SHAPES GmbH verlassen hat. Bei Lieferungen an SHAPES GmbH geht die Gefahr erst durch unsere Abnahme auf uns über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Es gilt darüber hinaus folgendes: Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und Ihm vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die unserem Vertragspartner aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.

 

§ 6 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Kaufsache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Kaufsache schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nach dreimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Wandlung oder Rücktritt zu.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Für den Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden wegen Mängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Regelung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Vertragsverletzungen haften wir nur in Höhe des Auftragswertes sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht.

 

§ 8 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Landgericht München.

 

§ 9 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.